Als jüngstes EU-Mitglied genießt Kroatien ab dem 1. Juli 2015 die volle Arbeitsnehmerfreizügigkeit für Fachkräfte, wenn diese in Deutschland eine berufliche Tätigkeit aufnehmen möchten.
Als jüngstes EU-Mitglied genießt Kroatien ab dem 1. Juli 2015 die volle Arbeitsnehmerfreizügigkeit für Fachkräfte, wenn diese in Deutschland eine berufliche Tätigkeit aufnehmen möchten.