Als jüngstes EU-Mitglied genießt Kroatien ab dem 1. Juli 2015 die volle Arbeitsnehmerfreizügigkeit für Fachkräfte, wenn diese in Deutschland eine berufliche Tätigkeit aufnehmen möchten.
Nachdem Kroatien zum 1. Juli 2013 das 28. Mitglied der Europäischen Union wurde erließ die deutsche Bundesregierung eine auf zwei Jahre begrenzte Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Bis Ende Juni 2015 durften Kroaten deshalb nur mit besonderer Arbeitserlaubnis bzw. unter sehr eingeschränkten Bedinungen in Deutschland tätig werden.
Auf Anfage der TUTOR Unternehmensberatung, Satow, bestätigte das deutsche Bundeskabinett am 17. Juni 2015, dass eine Verlängerung der Beschränkungen nicht vorgesehen sei und ab 1. Juli die volle EU-übliche Freizügigkeit auch für Kroatien gelten wird (siehe Pressemitteilung der Bundesregierung). Kroatien leidet wie viele südeuropäische Länder unter einer extrem hohen Arbeitslosenquote und einer schwachen Wirtschaftsstruktur. Entsprechend sind viele gut qualifizierte Kroaten auf der Suche nach einem Arbeitsplatz in Deutschland.
Die TUTOR Unternehmensberatung unterstützt deutsche Unternehmen in der Rekrutierung von kroatischen Fachkräften in enger Zusammenarbeit mit dem TUTOR-Netzwerk von Sprachschulen, Bildungseinrichtungen und Personalagenturen in acht EU-Ländern.