Schule geschlossen?

Was nun?

Schulschließungen gehören heute in vielen Kommunen zum Alltag. Das klingt dramatischer, als es in Wahrheit ist. Tatsächlich hat lediglich Ihr Bildungsministerium beschlossen, die „Schule in öffentlicher Trägerschaft“ zu schließen.

Dessen ungeachtet können Sie sich jederzeit einen neuen Betreiber zu suchen, der eine „Schule in privater Trägerschaft“ errichtet. Das Recht auf den Betrieb einer privaten Schule genießt in Deutschland sogar Verfassungsrang (Art. 7 GG). Und überhaupt: Wann hatten Sie das schon einmal die Chance, sich zum Wohle Ihrer Gemeinde auf unsere deutsche Verfassung zu berufen?

Wenn also auch Sie davon überzeugt sind, dass in Ihre Gemeinde neben einem Hausarzt, einer Apotheke und einem Supermarkt auch eine Schule gehört, dann ergreifen Sie die Initiative. Immerhin werden in Deutschland Woche für Woche neue Privatschulen gegründet, warum nicht auch bei Ihnen?

Übrigens spielt dabei die Frage des Schulgeldes eine eher untergeordnete Rolle: entweder zahlt „Ihr“ Bildungsministerium ohnehin schon für alle Schüler – gleich welcher Herkunft und gleich welcher Schulträgerschaft – die gleichen Sätze. Dann zahlt keine Familie Schulgeld. Oder wir entwickeln mit Ihnen gemeinsam individuelle Lösungen, damit das finanzielle Problem keine unüberwindliche Hürde für einen Schulbesuch darstellt.

Als betroffene Kommune können Sie somit viel dazu beitragen, damit in Ihrer Gemeinde wieder eine Schule entsteht. Gerne helfen wir Ihnen z.B. bei der Suche nach einem geeigneten Träger, der Wahl des optimalen pädagogischen Konzepts oder der langfristig und wirtschaftlich soliden Konstellation.

Sprechen Sie doch einmal mit uns.