Qualifikationen in Europa

Die Qualifikationsanforderungen in Stellenausschreibungen deutscher Unternehmen sind zumeist klar und deutlich:

„gesucht wird eine Fachkraft mit Berufsabschluss XY“

und jeder Bewerber weiß sofort, welche Tätigkeiten an diesem Arbeitsplatz verrichtet und welche Anforderungen an den Bewerber gestellt werden.

Weltweit gibt es jedoch kein vergleichbares System zur deutschen dualen Berufsausbildung. Allerdings verfügt jedes Land über höchst eigene Qualifizierungsmaßnahmen. Um diese international verbleichbar zu machen, entschied man sich in der Europäischen Union zur Entwicklung eines „Europäischen Qualifikationsrahmens“ kurz EQR mit insgesamt acht Qualifikationsstufen. Jedes EU-Land erstellte seinen eigenen nationalen Qualifikationsrahmen und setzte diesen ins Verhältnis zum EQR. Für Unternehmen, die eine Stelle europaweit ausschreiben möchten, bietet sich auf diese Weise die Möglichkeit den Qualifikationslevel gemäß EQR zu definieren.

Anerkennungspflichtige Berufsqualifikationen

Zahlreiche Berufe (z.B. Ärzte und Gesundheits- und Krankenpfleger) bedürfen einer „Anerkennung der Gleichwertigkeit Ihrer Berufsabschlüsse“ in Deutschland. Dabei gelten grundsätzlich folgende Regeln:

  • Abschlüsse aus EU-Ländern können auf Antrag automatisch anerkannt werden, wenn sie in den betreffenden Gesetzen (z.B. KrPflG) explizit gelistet sind.
  • Abschlüsse aus Drittländern bedürfen einer aufwendigen Einzelfallprüfung, die ggf. eine Nachqualifizierung erforderlich machen kann.

Letzteres gilt in aller Regel auch für Abschlüsse, die in Ländern vor Beitritt zur Europäischen Union absolviert wurden (z.B. Bulgarien oder Polen vor 2007 oder Kroatien vor 2013).

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