Förderung

über Vater Staat
Foto: © Susanne Kabitz/PIXELIO
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Unternehmensberatungs- leistungen können grundsätzlich staatlich gefördert werden.

Der Zuschuss für Beratungen zur Existenzgründung, zum Existenzaufbau, für allgemeine Beratungen und Umweltschutzberatungen kann bei 40 % bzw. 50 % liegen. Dieser Zuschuss reduziert direkt die Beratungskosten, da er nicht zurückgezahlt werden muss.

Im Vergleich zu vielen Länderprogrammen wird die Förderung des Bundes wesentlich unbürokratischer gewährt. Mit der Beratung kann zum Zeitpunkt des Bedarfs begonnen werden, ohne dass zuvor ein umfangreiches Antragsverfahren durchlaufen werden muss. In der Beratungspraxis ergibt sich durch diesen Zeitvorteil häufig der entscheidende wirtschaftliche Nutzen für den Mandanten. Der Antrag an den Bund wird nach Abschluss der Beratung gestellt und selbstverständlich durch uns vorbereitet.

Auch können mehrere zeitlich und thematisch voneinander unabhängige Beratungsleistungen mit einem Gesamtzuschuss von bis zu 3.000 € gefördert werden. Dabei beträgt der Zuschuss pro Beratung maximal 1.500 EUR.

Für weitere Informationen und Details zu den Fördermöglichkeiten einer Beratung stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Gerne vereinbaren wir auch ein honorarfreies Erstgespräch.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!